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Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie persönlich und senden den Nachweis an Ihre Pflegekasse.
Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen
Werden Sie überwiegend von Angehörigen oder Bekannten gepflegt und erhalten dafür Pflegegeld, schreibt das Gesetz regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst vor. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
- Pflegegrad 2 bis 5Ein Beratungsbesuch pro Halbjahr ist Pflicht.
- Pflegegrad 1Ein Beratungsbesuch pro Halbjahr ist möglich, aber freiwillig.
- Kostenlos für SieDie Kosten trägt die Pflegekasse – wir rechnen direkt ab.
Auch zusätzliche Beratungsbesuche, zum Beispiel vierteljährlich, sind auf Wunsch möglich.
Beratung in Ihrem Interesse
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte nehmen sich Zeit für Ihre Situation – einfühlsam, praxisnah und verständlich.
Pflegeplanung und Organisation
Wir schauen gemeinsam, wie die Pflege im Alltag läuft, wo es hakt und wie die Kräfte der pflegenden Angehörigen geschont werden können.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Wir erklären, worauf Sie achten müssen, damit das Pflegegeld weiter gezahlt wird, und welche Leistungen Ihnen zusätzlich zustehen.
Pflegehilfsmittel
Welche Hilfsmittel erleichtern die Pflege? Wir zeigen Möglichkeiten auf und erklären, was die Kasse übernimmt.
Entlastung für pflegende Angehörige
Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Co.: Wir zeigen, wie Sie das vorhandene Budget sinnvoll nutzen und Urlaub oder Krankheit überbrücken.
Sicherheit und Umgang mit Demenz
Wir geben Hinweise zur Sicherheit im Zuhause und Orientierung im Umgang mit Demenz und anderen Herausforderungen.
Beratungsbesuch fällig?
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – in ganz Mannheim.